| Grundsatz: |
Alle Aufträge werden aufgrund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Bezüger deren Gültigkeit. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der Firma Wiko AG schriftlich bestätigt worden sind.
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| Bestellungen: |
Bestellungen werden nur in Schriftform (Brief, Fax oder E-mail) entgegengenommen.
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| Versand: |
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Allfällige Transportschäden sind umgehend dem Transporteur zu melden.
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| Reklamationen: |
Allfällige Reklamationen müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Beanstandungen einer Teillieferung berechtigen nicht zur Annullierung der Restlieferung einer Bestellung.
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| Garantie: |
Schadhafte Produkte werden innerhalb eines Jahres kostenlos repariert bzw. ersetzt. Jede weitere Haftung, insbesondere für Kosten, welche durch eine Weiterverarbeitung entstanden sind (z.B. Bauteile, Bestückung, Tests, Fehlersuche) oder Schäden an weiteren Modulen und Geräten, wird ausdrücklich abgelehnt. Eine Haftung für indirekten Schaden aus Mängeln der Ware (Mangelfolgeschäden jeglicher Art) wird nicht übernommen.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt jegliche Garantieverpflichtung. Andere Ansprüche werden - vorbehältlich eines Schadenersatzes im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - ausdrücklich ausgeschlossen.
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| Preise: |
Sämtliche Preise und Zuschläge verstehen sich in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer (MwSt). Die Verrechnung für Lieferungen innerhalb der Schweiz erfolgt zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. Bei Annullierung von bereits erteilten Aufträgen werden unsere bis dahin aufgelaufenen Kosten und Umtriebe in Rechnung gestellt.
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| Zahlungsbedingungen: |
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen (rein netto) zu begleichen. Alle unrechtmässigen Abzüge werden von uns nachbelastet. Eine allfällige Beanstandung einer Lieferung berechtigt den Bezüger nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für übrige Lieferungen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen von 12% p.a. berechnet werden.
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| Produktionshilfen: |
Die für die Herstellung des Auftrages produzierten Filme sind Eigentum des Bestellers. Diese Filme werden längstens ein Jahr ab der letzten Bestellung aufbewahrt. Auf Wunsch können Filme während dieser Frist jederzeit bei uns angefordert werden.
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| Schlussbestimmungen: |
Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt unser Rechtsdomizil(CH-6064 Kerns, OW). Diese AGB ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen und gelten ab 15. April 2002.
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